In dem Vertrag werden die wichtigsten Vereinbarungen zu der Beschäftigung festgehalten. Das sind unter Anderem Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Stundenumfang, zum Stundenlohn und zu den Tätigkeiten innerhalb der Beschäftigung. Der/die Lehrende, für den/die du arbeitest, stellt den Kontakt zu der Ansprechperson her, die deinen Vertrag fertigstellt. Solltest du weitere Fragen z.B. zur Einkommensgrenze haben, kannst du gerne das Forum für Fragen nutzen.
Als Beschäftigte, die über ein Drittmittelprojekt finanziert wird, ist man dazu verpflichtet, monatlich ein Zeiterfassungsblatt abzugeben. Über das „Hochschulreferat Personalservice, Team Lehrende und Hilfskräfte“ erhält man zu Beginn der Beschäftigung ein Excel-Dokument, welches für die eigene Beschäftigung zugeschnitten ist. Die im Vertrag festgelegten Rahmenbedingungen finden sich auf dem Zeiterfassungsblatt wieder.
Hier ein Einblick auf einen beispielhaften Zeiterfassungsbogen für Januar 2021. Die Studentische Hilfskraft ist in der Zeit vom 09.11.2020 bis zum 31.03.2021 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 17 Stunden in zwei Projekten beschäftigt. In Projekt A sind es 10 h/Woche (58,82%) und in Projekt B 7h/Woche (41,18%).
Wenn es vorgesehen ist, dass du über einen eigenen Transponder verfügst, um zum Beispiel in das Büro der Lehrkraft zu gelangen, ist ein Transponderantrag über die Lehrkraft bei Frau Franke im Fakultätssekretariat zu stellen.
Um Transponder für Vorlesungs- und Seminarräume in der Pförtnerloge ausleihen zu dürfen, benötigst du eine Schlüsselkarte. Diese ist über das Fakultätssekretariat zu beantragen.