(Bild: Power Point Archiv, Piktogramme)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ (Art.2 Abs.1, GG)

Was ist inklusive Netzwerkarbeit?

Die Gesamtheit der Bewohner*innen, Organisationen, Einrichtungen und Institutionen an einem Ort bilden eine Kommune. Kommunen, die sich aktiv um das Zusammenleben kümmern, erhöhen die Lebensqualität für alle. Denn Inklusion betrifft alle Menschen und nicht bloß eine bestimmte Gruppe von Menschen (vgl. Montag Stiftung 2018, S. 21). Ein Netzwerk in der Kommune bietet hierbei die notwendigen Strukturen, um die aktive Zusammenarbeit herzustellen (vgl. Büttner/ Voigt 2015, S. 3). Durch ein aktives Netzwerk in der Kommune können Erfahrungen, Informationen, Ideen aber auch andere Ressourcen wie Räumlichkeiten oder Personal ausgetauscht und geteilt werden (vgl. Büttner/Voigt 2015, S. 3). 

Warum inklusive Netzwerkarbeit?

Die enge Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Institutionen, Organisationen und pädagogischen Fachkräften im Sozialraum erschafft vielfältige Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten (vgl. Eibeck 2015, S. 20). Ziel ist es, alle Ressourcen der Kommune zu bündeln und so zu nutzen, dass alle Beteiligten unterstützt werden und die Gemeinwesenarbeit gefördert wird (vgl. Brätigam-Hohnsen/ Kremer/ Traore 2017, S.42 f.). Dabei hat jede Einrichtung Potenziale, die unter dem Fokus von Inklusion hervorgehoben und genutzt werden können (vgl. Eibeck 2015, S. 20). Öffentlichkeitsarbeit dient auch der Bekanntmachung der Einrichtungen und Institutionen in ihrem jeweiligen Umfeld, woraus wiederum neue Kooperationen und Vernetzungen entstehen können (vgl. Brätigam-Hohnsen/ Kremer/ Traore 2017, S.42 f.). Durch diese Zusammenarbeit wird ein inklusiver Sozialraum und somit ein barrierefreies Lebensumfeld für alle Menschen geschaffen.

(Bild: Leonie Hobeika, Lara Maßelter, Inka Moll & Anna Panteli)

„Inklusive Zusammenarbeit bedeutet nicht, das alles gut zu finden, alles zu akzeptieren und keinen Konflikten aus dem Weg zu gehen. Sondern eine Basis aus Respekt und Wertschätzung zu schaffen, auf welcher dann gerne auch ein Austausch und Diskussionen zwischen den Beteiligten stattfinden können.“ (Montag Stiftung 2018, S. 148)

Rechtliche Grundlagen:

  • „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (Art. 1 Abs. 2 GG).
  • „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […]“ (Art. 2 Abs.1 GG).
  • „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 & 2, GG).
  • „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3 Abs. 3, GG). 


Literaturhinweise:

Büttner, Mareike; Voigt, Jana (2015): Theoretische Grundlagen für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit. Potsdam.

Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (2011): Inklusion vor Ort: Der Kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch. Freiburg.

Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (o.J.): Arbeitsbuch: Index für Kommunen und Inklusion. Bonn.